FG LANIUS unterstützt die behördliche Naturschutzarbeit soweit möglich. Wenn hingegen Behördenverfahren unserer Ansicht nach intransparent und mangelhaft sind, nutzen wir jene Rechtsmittel, die uns seit Sommer 2018 zur Verfügung stehen. Seit der reichlich verspäteten Anerkennung der Parteienrechte für Umweltverbände aufgrund der Aarhus-Konvention hat die FG LANIUS daher mehrfach Beschwerden gegen unzureichende Naturschutzentscheidungen von Behörden eingebracht:
Stellungnahmen zum Umweltverträglichkeitsgutachten „S 34 Traisental Schnellstraße“ Stellungnahmen zum Umweltverträglichkeitsgutachten „L5181, Spange Wörth“ Beschwerde der FG LANIUS zum Umweltverträglichkeitsbescheid „S 34 Traisental Schnellstraße“ Beschwerde der FG LANIUS zum Umweltverträglichkeitsbescheid „Spange Wörth“ 2019