Naturschutz & Recht

FG LANIUS unterstützt die behördliche Naturschutzarbeit soweit möglich. Wenn hingegen Behördenverfahren unserer Ansicht nach intransparent und mangelhaft sind, nutzen wir jene Rechtsmittel, die uns seit Sommer 2018 zur Verfügung stehen. Seit der reichlich verspäteten Anerkennung der Parteienrechte für Umweltverbände aufgrund der Aarhus-Konvention hat die FG LANIUS daher mehrfach Beschwerden gegen unzureichende Naturschutzentscheidungen von Behörden eingebracht:

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2016