Großer Erfolg – Behördenverfahren muss neu aufgerollt werden

Die FG LANIUS hat eine Beschwerde beim Höchstgericht wegen eines brutalen Kahlschlags von 1,2 ha im Europaschutzgebiet an der Pielach eingebracht. Der Verwaltungsgerichtshof hebt daraufhin die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes NÖ wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts auf, sodass die Bezirksbehörde nun das Verfahren unter Berücksichtigung der LANIUS-Einwendungen neu durchführen muss. Konkret geht es um einen ca. 100-jährigen, wunderschönen Au- und Hangwaldbereich, genannt „Bornigg“ in Wimpassing im Europaschutzgebiet NÖ Alpenvorlandflüsse, der im Winter 2017/18 kahlgeschlagen wurde. Begründet wurde der Kahlschlag seitens der Forst- und Naturschutzbehörde (BH St. Pölten) mit der Notwendigkeit der bewilligungsfreien Schadholzentfernung aufgrund des Eschentriebsterbens. Die FG LANIUS hat dagegen als Partei im Naturschutzverfahren Einspruch erhoben, weil nach unserer Ansicht die Entfernung der wenigen erkrankten Eschen ausgereicht hätte und dafür nicht ein unnötig großer Kahlschlag im Europaschutzgebiet notwendig gewesen wäre. Einmal mehr zeigt dieser Fall deutlich auf, dass die Tätigkeit von Bezirksforstorganen als Naturschutzsachverständige fachlich völlig unzureichend ist und ein klassischer Fall von Unvereinbarkeit wegen Interessenskollision vorliegt. Wir fordern daher auch für NÖ eigene Naturschutzsachverständige für jeden Bezirk, die mit einschlägigen Experten in diesem Gebiet besetzt werden, wie das in anderen Bundesländern bereits langjährige Praxis ist.

Kahlschlag Bornigg Z Feichtner
Überzogener kompletter Kahlschlag in der Bornigg aufgrund einiger weniger erkrankten Eschen. © Z. Feichtner

24.2.2021